2022-12-23

Änderungen EEW Förderprogramm Mo­dul 4: Ener­gie- und res­sour­cen­be­zo­ge­ne Optimierung von An­la­gen und Pro­zes­sen

Mit Inkrafttreten der novellierten Richtlinie zum 30. November 2022 ist es nunmehr auch im Modul 4 zulässig, bereits unmittelbar nach Antragstellung (auf eigenes finanzielles Risiko) mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen. Es ist somit nicht mehr notwendig einen separaten Antrag auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen. Dies gilt jedoch nur für Anträge, die ab dem 30.11.2022 gestellt werden und nicht rückwirkend für bereits eingegangene Anträge. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags beim BAFA bzw. KfW maßgeblich. Weiterhin gilt, dass Maßnahmen, mit denen bereits vor Antragstellung begonnen wurde, grundsätzlich nicht gefördert werden können. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits der rechtsgültige Abschluss eines der Umsetzung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.Der Abschluss eines der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Vertrags vor Antragstellung ist auch dann förderschädlich, wenn die Parteien die Vereinbarung mit einer aufschiebenden oder einer auflösenden Bedingung unter dem Vorbehalt der Kreditzusage der KfW bzw. Zuschussbewilligung der BAFA gestellt haben.

2019-05-31

Förderung von Kälteanlagen

Seit Jahresbeginn wurde die Förderung von Kälteanlagen beim BAFA im Auftrag des Bundesumweltministeriums neu gestaltet. Es werden nur noch Kälteanlagen und deren Peripherie gefördert, wenn natürliche Kältemittel, wie Wasser, Ammoniak, CO2, Propan usw. verwendet werden. Der Kreis der Berechtigten wurde erweitert. Wie im letzten Programm kann der Zuschuss über eine spezifische Formel errechnet werden. Der maximale Zuschuss ist auf 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Wenn Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns gerne.

2019-05-24

ISO 5001-2018 wird zum Standard.

Nachdem die Nutzer der ISO 50001 Energiemanagement in der Vergangenheit durch die Einführung der ISO 50003 als Zertifizierungsnorm bereits die fortwährende Verbesserung der energetischen Leistung nachweisen mussten, steht bis zum Februar 2021 nun die Umstellung auf die neue Normvorgabe an. In Anlehnung an andere Zertifizierungsnormen ist nun die „high level structure“ umgesetzt, die die Integration von Managementsystemen wie Umwelt, Qualität, Datenschutz oder Arbeitsschutz erleichtern soll. Die Rolle des Energiemanagementbeauftragten ist nicht mehr zwingend, wird aber in den meisten Fällen beibehalten. Hinzugekommen ist die Bewertung der Interessen der interessierten Kreise, sowie die Aktivitäten, die sich aus der Chancen und Risiko Bewertung der interessierten Kreise ergeben. In der ersten Maiwoche wurde bereits der von uns beratene Kunde nach dieser neuen Vorgabe erfolgreich auditiert.

2019-05-17

Neue Regeln für das Energieaudit nach EDL-G erlassen.

Neue Regeln für das Energieaudit nach EDL G erlassen. Im Jahr 2019 startet die zweite Runde der Energieaudits, die für Unternehmen größer KMU alle vier Jahre verpflichtend sind. Es ist ein Gesetz in Vorbereitung, dass nun anstatt des Stichprobenverfahrens eine Meldepflicht durch das Hochladen von Daten aus den Audits bei der BAFA vorsieht. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte uns zu einer Expertenkonsultation hierzu eingeladen. In der Folge machten wir den Vorschlag, dass ein Unternehmen sich durch nachgewiesene Einsparungen vom Audit befreien kann. Dies soll nun auf europäischer Ebene diskutiert werden. Zudem wurden die Anforderungen an die Berichte präzisiert um eine höhere und vergleichbare Genauigkeit zu erreichen. Wir blicken auf mehrere hundert umgesetzte Energieaudits zurück und freuen uns auf Ihre Anfrage.

2019-05-10

KfW Förderprogramm 294 Rückblick

Nach einer großen Antragsschwemme hat die KfW mittlerweile fast alle Anträge im Programm Abwärme bearbeitet und in großem Umfang bewilligt. Gegen Ende der Bearbeitungszeit wurde entschieden, dass Brunnenkühlungen, Freikühler und Gabelstapler nicht förderfähig sind. In den entsprechenden Schreiben wird auf das neue Förderprogramm Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien verwiesen. Seit Mitte des Jahres 2016 bis zum Programmende wurden ca. 1.000 Anträge gestellt, von denen ca. 250 für unsere Kunden durch uns bearbeitet wurden.

2019-05-03

Wettbewerbliche Förderung

Zum 14. April ist die erste Ausschreibungsrunde der wettbewerblichen Förderung Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien an den Start gegangen. Sobald die Einsparung in einem Projekt ermittelt ist, können Sie bis max. 50 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss beantragen. Es wird die Kennzahl € Zuschuss/gesparte to CO2 gebildet. Während einer zeitlich und finanziell limitierten Ausschreibungsrunde geben Sie Ihren Antrag mit dem gewünschten Zuschuss ein. Die Zuschüsse werden aufsteigend von den geringsten Anträgen zu den höheren hin zugesprochen, bis der Topf leer ist. Die erste Runde startete bereits am 14. April und ist mit 7 Mio € ausgestattet. Wenn Sie mehr wissen wollen, kontaktieren Sie uns.

2019-04-26

Neues Förderprogramm Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien an den Start gegangen.

Im Januar hat das neue Förderprogramm, das aus vier Modulen besteht, sechs alte Programme ersetzt. Wurden vorher, unabhängig von der Höhe der Einsparungen im technologieoffenen Abwärmeprogramm die förderfähigen Kosten mit 30 oder bei KMU mit 40 % gefördert, wurde nun ein CO2 Deckel eingeführt. Dieser sieht einen Zuschuss von 500 €/to (bei KMU 700 €/to ) gespartes CO2 vor.

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2017-09-05

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Bayern)

Das neue bayerische Ladeinfrastrukturprogramm ist am 01. September angelaufen. Die Förderung umfasst die Errichtung von Normalladepunkten, sowie den Netzanschluss.

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2017-09-01

KfW-Energieeffizienzprogramm - Abwärme Investitionszuschuss (494)

Ab 1. September ist ein neues Förderprogramm "KfW-Energieeffizienzprogramm - Abwärme Investitionszuschuss (494)" der KfW angelaufen.

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2017-05-11

Transparenzverodnung

Alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes, welche Steuerbegünstigungen aus dem Energie- bzw. Stromsteuerrecht beziehen (bspw. § 54, § 55, § 9b, § 10 etc.) sind laut der Transparenzverordnung verpflichtet Anzeigen oder Erklärungen abzugeben.

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